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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was erlaubt der Zoll?


Rex
01.03.2011, 12:17
Im Zuge der ganzen Zolldiskussionen der letzten Zeit, würde mich nun doch mal interessieren, was nun eigentlich erlaubt ist und was nicht.

Dass ich mir bei einem Kurztripp ins benachbarte Ausland bis zu 50 Zigarren zollfrei mitbringen kann ist mir klar.

Usus ist aber, dass die Frau- Freundin oder Kumpel der mit reist, auch noch welche mit bringt.
Ist das eigentlich in Ordnung?

Und sollten z.B. meine Eltern verreisen und diese bringen mir etwas mit, wie schaut es da aus?

Wer von Euch kennt sich denn nun wirklich aus?

Sagt an!

LG

Rex

xilef
01.03.2011, 12:25
die freimengen gelten immer pro person

Fruppi
01.03.2011, 12:30
Siehe hier:

http://www.zigarrenforum-online.de/showthread.php?t=999

Rex
01.03.2011, 12:33
Ja gut, mag sein!

Aber gibt es diese Eigenbedarfsklausel?

Meine Freundin raucht so gut wie keine Zigarren. Wenn die mir nun eine Kiste mit bringt, ist die ja nicht für sie, sondern für mich.
Genau genommen ist das doch kein Eigenbedarf- oder?

Ich weiß schon, dass das Erbsenzählerei ist, aber was ist denn nun erlaubt?

svack
01.03.2011, 12:34
Hi Udo,

Ich glaub die einfachste Art sich zu informieren ist diese: HIER (http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html)gibts die FAQ´s des Zoll, zu
Fragen zum Reiseverkehr und privaten Warenverkehr

sehr schön unterteilt nach "Einreisen aus EG-Ländern" und "Einreisen aus Ländern die nicht zur EG gehören".

Die angegebenen Mengen gelten immer pro mindestens 17-jähriger Person.

Cheers, Sven

Edit: Oops...das waren einige aber verdammt schnell.. :blush:

JRS
01.03.2011, 12:36
Hallo

In der Schweiz ist das ganz klar geregelt und definiert:

"Die folgenden Freimengen und Freigrenzen gelten für Waren des Reiseverkehrs, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen."

Sollte doch in D ähnlich sein, denke ich ... :001confused1:

Gruss
JR

Rex
01.03.2011, 12:37
Danke Sven,

ich gebe ja zu, dass ich nur zu faul bin, Zollgesetze zu pauken!

Aber hier gibt es doch sicherlich User die das aus dem FF wissen...

Rex
01.03.2011, 12:39
In der Schweiz ist das ganz klar geregelt und definiert:

"Die folgenden Freimengen und Freigrenzen gelten für Waren des Reiseverkehrs, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen."

Sollte doch in D ähnlich sein, denke ich ... :001confused1:

Heißt das nun, dass sich meine Freundin dann die Finger beim Zoll verbrennt, wenn sie die Zigarren für mich mit bringt?

Fruppi
01.03.2011, 12:39
Sie dir mein Beitrag an.
Sollte alles drin sein, was man braucht.

Und ob deine Freundin wenig, viel oder garnicht raucht ist Latte!

Fiedy
01.03.2011, 12:39
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.


Ouelle: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

;)

JRS
01.03.2011, 12:41
Ouelle: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

;)

Das ist dann wohl abschliessend, wirds gewerblich bzw. gegen Entgelt ist es nicht erlaubt, sonst schon.

Also keine heissen Pfötchen für die Freundin ... ;)

Gruss
JR

Rex
01.03.2011, 12:42
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.


Danke Fiedy,

das dürfte meine Frage beantworten!:001thumbup1:

"Angehörige" bzw. "Haushalt" ist dann ja gegeben!

Und schenken lasse ich mir sowie so gerne etwas...:D