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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Backwoods Honey Berry Zigarillos


mkay
21.03.2010, 13:41
hey leute,
ich bin verzweifelt auf der suche nach den oben genannten zigarillos...

hier mal ein bild der verpackung:

http://graphics.samsclub.com/images/products/0007161030067_LG.jpg


leider habe ich sie im internet nur auf amerikanischen seiten gefunden.

nun meine frage:


wie viel zigarillos kann ich mir bestellen und nach deutschland schicken lassen, ohne probleme mit dem zoll zu bekommen.

muss ich dann noch zollgebühren bezahlen?

vielen dank schon mal im vorraus,

gruß mkay

svack
22.03.2010, 10:49
Hi,

schau mal hier....hier wird das ganze recht anschaulich beschrieben:

im Falle du hast einen bekannten, der dir die Zigarren "schenkt" :

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/f0_geschenksendungen/index.html

ansonsten:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/index.html

Cheers, Sven

mkay
22.03.2010, 13:52
hey, danke. da war ich auch schon drauf :)
wurde da net so ganz schlau draus, ich ruf da jetzt noch ma an un lass mir des verbindlich erklären :)

danke...

ciao

aficionado-dortmund
22.03.2010, 19:19
In Deutschland gibt es von Backwoods nur noch die Aromatic und die Wild Rum. Sind jetzt seit Mitte März über den Importeur Kohlhase & Kopp wieder erhältlich.

mkay
22.03.2010, 19:26
joa die hatte ich auch gefunden.
warum gibt es die anderen geschmacksrichtungen nicht? kommen die evtl. noch?

weil honey berry is schon extrem lecker :)

svack
23.03.2010, 11:13
Dann schreib doch dem Kohlhase & Kopp einfach mal ne Email. Ich denke das er bei entsprechender Nachfrage bei seiner nächsten Bestellung dir eine Ladung mitbestellen kann.

Cheers, Sven

mkay
23.03.2010, 15:28
jo habe ich gestern schon gemacht.
heute kam die antwort... :S

"leider ist die sorte auf absehbare zeit nicht lieferbar"

naja, dann bleibt nur noch die variante usa :)

beim zoll erreich ich immer noch keinen.

svack
23.03.2010, 15:47
hmm....dann haste wohl wirklich nur die variante USA - hast du bekannte/verwandte drüben?

mkay
23.03.2010, 16:05
leider nicht....
aber mein kollege hat arbeitskollegen drüben, die die rüber schicken könnten.

wird die ganze sache dann billiger, ne!?

wie sieht es dann mim zoll aus?

bis 25stk sin frei glaube ich.
habe aber eben beim zoll angerufen un dann meinte die tante von denen, es wäre ein pauschalierungsbetrag von 42% pro packung (preis in de)!?

macht mich sutzig^^

svack
23.03.2010, 16:47
hmm..wenn dir das der zoll gesagt hat, dann halt ich mich lieber raus... :(

aber 42 % macht mich schon stutzig...auch das nur 25 Stck. erlaubt wären..! was du aber auch nicht vergessen darfst, sind ca. 35 dollar versandkosten!

delicious
23.03.2010, 19:38
ich misch mich mal ein , ich war letztes jahr im urlaub ,da durfte ich 50 zigarren pro person einführen:001thumbup: -also sollten mindestens so viele zigarillos drinnen sein ! natürlich muss da auch ein passagier dabei sein , wie das beim versand läuft ist mir auch nicht bekannt

mkay
23.03.2010, 23:05
jupp, des mit den versandkosten is richtig, sin höher als die zigarillos^^

also ich hab mir jetzt folgendes vom zoll sagen lassen (ich schreibe aber nochmals eine email, um das ganze dann auch schriftlich zu haben):

wenn ich dir zigarrilos beim händler hole...

26% vom rechnungsbetrag (64$) da ich 2 packungen kaufen möchte ;)
+ 0,014€ / stk. (tabaksteuer)
+ 1,47% (vom verkaufspreis in DE)
______________________________

Ergebniss + 19% mwst


also da kam ich auf knapp 60€ für 96 stk. (ich habe aber die portokosten aus dem rehnungsbetrag rausgenommen)

das ganze lasse ich jetzt noch ma vom zoll prüfen, glaub des net so ganz^^


gruß

mkay
27.03.2010, 22:55
so, habe jetzt eine email vom zoll bekommen.
hier die offizielle berechnung, falls jmd auch zigarren/zigarillos in den usa bestellen möchte:


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten. Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des
„Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und
Ermittlung des Zollsatzes unter www.zoll.de (https://freemailng0603.web.de/jump.htm?goto=www.zoll.de) in der rechten Spalte unter "Zoll interaktiv - EZT-Online" selbstständig
durchführen/nachvollziehen.

Für Zigarillos (Codenummer 2402 1000 00 0) aus einem Drittland sind als Einfuhrabgaben zu zahlen:

- Zoll: 26%
- Tabaksteuer: 0,014 EURO Stück + 1,47 % des Kleinverkaufspreises
und
- Einfuhrumsatzsteuer: 19 Prozent

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2) , Versicherung usw.)
= Zollwert
* Zollsatz = zu zahlender Zoll

B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer
Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = zu zahlende Verbrauchsteuer

C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
+ zu zahlende Verbrauchsteuer
= Einfuhrumsatzsteuerwert
* Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

D) Gesamtabgaben
Betrag aus A) + Betrag aus B) + Betrag aus C) = Gesamtabgaben

(1) Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ (https://freemailng0603.web.de/jump.htm?goto=http%3A%2F%2Fwww.zoll.de%2F) dann in der rechten Spalte
die Rubrik Umrechnungskurse wählen.

(2) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der
Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der
Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber
nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also
die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.

Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_post/benachrichtigung.jpg) (https://freemailng0603.web.de/jump.htm?goto=http%3A%2F%2Fwww.zoll.de%2Fz1_bilder %2Fa1_reise_post%2Fbenachrichtigung.jpg%29) von der Weiterleitung an das
Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
(z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_post/mitteilung_zollbehandlung.jpg) (https://freemailng0603.web.de/jump.htm?goto=http%3A%2F%2Fwww.zoll.de%2Fz1_bilder %2Fa1_reise_post%2Fmitteilung_zollbehandlung.jpg%2 9). Nach
Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
der Zollstelle mitnehmen.

Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

Im Übrigen besteht für bestimmte Personen die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer. Weitere Informationen zur Zollnummer
sowie zum Antragsverfahren finden Sie unter:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/e0_azr_zollnummer/index.html (https://freemailng0603.web.de/jump.htm?goto=http%3A%2F%2Fwww.zoll.de%2Fb0_zoll_u nd_steuern%2Fa0_zoelle%2Fa1_grundlage_zollrecht%2F e0_azr_zollnummer%2Findex.html)


Hinweis:

Des Weiteren möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass Tabakerzeugnisse, die nicht den lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen entsprechen, nicht in die EU eingeführt werden dürfen. Informationen dazu können Sie vom Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV, Homepage: www.bmelv.de (https://freemailng0603.web.de/jump.htm?goto=www.bmelv.de)), dem Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR, Homepage: www.bfr.bund.de (https://freemailng0603.web.de/jump.htm?goto=www.bfr.bund.de)) oder der für Ihren Geschäftssitz zuständigen
Lebensmittelüberwachungsbehörde erhalten.


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Katja Schiebold

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de (https://freemailng0603.web.de/jump.htm?goto=www.zoll.de)
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

delicious
28.03.2010, 05:46
mit absatand der längste beitrag :D:D

Mr.Toll
28.03.2010, 11:52
OK.

Jetzt ist doch alles klar.

Und wenn doch nicht?

Dann ruf dort einfach mal an.

svack
29.03.2010, 17:48
Aber steht das nicht auch genau so auf der Homepage des Zoll? :001confused1:

Mir kommts zumindest genau so vor.

Cheers, Sven

Big_Lazelu
01.09.2011, 13:52
Bin sehr neugierig geworden, was die Backwoods Honey Berry Zigarillos angeht.

Ich habe ein wenig recherchiert, leider aber mit dem Ergebnis, dass diese Sorte noch immer nicht in Deutschland erhältlich ist.

Habt ihr die selbe Erfahrung gemacht bzw. sollte sich hier etwas ändern, gebt mal Bescheid. Danke :)

philipp
09.09.2011, 14:19
Die komplette Bckwoods Linie wird alljährlich auf der intertabac präsenteirt, zu kaufen sind inzwischen aber nur noch die zwei bekannten Sorten (die ich persönlich nicht als die Markantesten aus der Serie ansehe.).
Ob sich daran noch mal etwas ändert, kann ich nicht sagen. Aber freuen würde es mich und einige andere auch. :)